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   VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16   

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VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16 (https://dejure.org/2016,34351)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 (https://dejure.org/2016,34351)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 8 B 2618/16 (https://dejure.org/2016,34351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Buchmesse in Frankfurt am Main

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Buchmesse in Frankfurt am Main

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Frankfurt/Main, 18.10.2016 - 7 L 3717/16

    Keine Öffnung der Ladengeschäfte anlässlich der Buchmesse

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
    Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Oktober 2016 - 7 L 3717/16.F - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Oktober 2016 - 7 L 3717/16.F - ist zulässig und begründet.

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - Beschluss des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -).
  • VGH Hessen, 07.10.2016 - 8 B 2537/16
    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die den Antragstellern hier auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit jedoch nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen der Antragssteller reduziert ist (vgl. st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 8 B 2537/16 -, juris; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146 Rdnr. 32).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die den Antragstellern hier auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit jedoch nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen der Antragssteller reduziert ist (vgl. st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 8 B 2537/16 -, juris; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146 Rdnr. 32).
  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13

    Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -).
  • VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - Beschluss des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -).
  • OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 47 Abs 6 VwGO gegen eine mittels Rechtsverordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2016 - 6 S 2041/16

    Abstrakte Normenkontrolle gegen Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

    Zum einen wird die Zahl der Besucher des Kinderfestes nicht hinreichend genau bestimmt, zum anderen fehlt eine Gegenüberstellung zur Zahl der Besucher, die allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen im streitgegenständlichen Gebiet der Antragsgegnerin werktäglich zu erwarten wären (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, nach dem auch die geltend gemachte Öffnung der Frankfurter Buchmesse für den allgemeinen Publikumsverkehr mit über 100.000 Besuchern eine sonntägliche Ladenöffnung mangels anzustellender Prognose nicht rechtfertigen soll; vgl. ferner: Bay. VGH, Urteil vom 18.05.2016 - 22 N 15.1526 -, GewArch 2016, 342; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2016 - 4 B 504/16 -, GewArch 2016, 485).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2019 - 6 S 325/17

    Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich eines historischen

    Im Übrigen wären auch im Fall einer thematischen Begrenzung der Ladenöffnung nach Warensortimenten die nachfolgend genannten weiteren Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts betreffend einen prognostischen Vergleich der jeweiligen Besucherströme und Verkaufsflächen einzuhalten gewesen (vgl. hierzu etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris zur Frankfurter Buchmesse als - nicht hinreichend prägender - Anlassveranstaltung für das gesamte Frankfurter Stadtgebiet bei Ausnahme lediglich bestimmter Geschäftszweige).
  • VG Darmstadt, 15.03.2017 - 3 L 1080/17

    Räumlicher Geltungsbereich einer Ladenöffnung am Sonntag

    Unter Berücksichtigung der genannten jüngsten Rechtsprechung des BVerwG und des Hess. VGH (vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, und Beschl. v. 04.05.2016 - 8 B 1249/16 -, juris) hält die Kammer dieselbe rechtliche Bewertung wie bereits bei der Weiterstädter Automobilausstellung im Jahre 2014 für gerechtfertigt (Beschl. v. 27.03.2014, a.a.O.; a. A. Hess. VGH Beschl. v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 - und Beschl. v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - für die Rechtmäßigkeit der Ladenöffnung im gesamten räumlichen Geltungsbereich; nur zum Teil einschränkend Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA -, in welchem die Freigabe der Straßen "Im Rödling" und "Max-Planck-Straße als zulässig erachtet wurde; alle juris).

    Vorzunehmen ist ein Vergleich zwischen der Zahl der Besucher, die der Markt an sich auslösen würde, mit der Zahl der Besucher, die alleine aufgrund der Ladenöffnung kämen, wobei die erstgenannte Zahl die letztere übersteigen müsste (siehe hierzu insbesondere Hess. VGH, Beschl. v. 21.10.2016, a.a.O.).

    Das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von K" ist auch dann nicht verwirklicht, wenn und soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., v. 04.05.2016 , a.a.O., m. w. Nw. und v. 21.10.2016, a.a.O.; VG Darmstadt, Beschl. v. 18.04.2016, a.a.O.).

  • VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17

    Grüne Woche, Berlinale, ITB: Vorerst keine Ladenöffnung am Sonntag

    Insoweit liegt die Rechtslage im Kern parallel, so dass die Kammer die ansonsten zu Sonntagsöffnungen "aus Anlass eines Marktes" ergangene Rechtsprechung bei vorläufiger Würdigung grundsätzlich für einschlägig hält (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - OVG 1 S 26.17 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2016, - 8 B 2618/16 -, juris, "Frankfurter Buchmesse").

    Beide in Bezug genommenen Messen finden bekanntermaßen im Wesentlichen auf dem Messegelände in Berlin-Charlottenburg statt und damit in einem begrenzten Bereich, der in seinen konkreten Auswirkungen zunächst kaum über den Veranstaltungsort hinaus ausstrahlen dürfte (ähnlich VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2016, - 8 B 2618/16 -, juris).

  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19

    § 6 Abs. 1 HLöG, § 80 Abs. 5 VwGO

    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann nur eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689, 692, zu dem § 6 Abs. 1 HLöG entsprechenden, in Bayern gültigen § 14 LadSchlG; HessVGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, NVwZ-RR 2016, 578, 579; Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 8; Kammer, Beschluss vom 2.11.2017 - 7 L 8828/17.F; Beschluss vom 1.6.2018 - 7 L 2322/18.F).

    In Betracht kommt auch eine Kombination räumlicher und thematischer Eingrenzung der Zulassung nach § 6 HLöG, um zu gewährleisten, dass nicht der Eindruck typisch werktäglicher Geschäftigkeit der Ladenöffnung entsteht (HessVGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 9).

    Im Hinblick auf das für den verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz maßgebliche Ziel, einen vorherrschenden Eindruck einer typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung zu vermeiden, ist zusätzlich erforderlich, dass die Behörde durch eine von ihr anzustellende Prognose darlegt, dass der Besucherstrom, den die Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen in den von der Öffnung erfassten räumlichen Bereich kämen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689, 692; HessVGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 04.11.2016 - 8 B 2681/16 -, juris, Rn. 13).

  • VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 529.17

    Sonntagsöffnung von Ladengeschäften im Land Berlin

    Insoweit liegt die Rechtslage im Kern parallel, so dass die Kammer die ansonsten zu Sonntagsöffnungen "aus Anlass eines Marktes" ergangene Rechtsprechung bei vorläufiger Würdigung grundsätzlich für einschlägig hält (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - OVG 1 S 26.17 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2016, - 8 B 2618/16 -, juris, "Frankfurter Buchmesse").

    Beide in Bezug genommenen Messen finden bekanntermaßen im Wesentlichen auf dem Messegelände in Berlin-Charlottenburg statt und damit in einem begrenzten Bereich, der in seinen konkreten Auswirkungen zunächst kaum über den Veranstaltungsort hinaus ausstrahlen dürfte (ähnlich VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2016, - 8 B 2618/16 -, juris).

  • VG Wiesbaden, 10.10.2019 - 5 L 1724/19

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet nur dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 - juris; Hess VGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, NVwZ-RR 2016, 578, 579; Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 - juris).

    In Betracht kommt auch eine Kombination räumlicher und thematischer Eingrenzung der Zulassung nach § 6 HLöG , um zu gewährleisten, dass nicht der Eindruck typisch werktäglicher Geschäftigkeit der Ladenöffnung entsteht (Hess VGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 - juris).

    Im Hinblick auf das für den verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz maßgebliche Ziel, einen vorherrschenden Eindruck einer typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung zu vermeiden, ist zusätzlich erforderlich, dass die Behörde durch eine von ihr anzustellende Prognose darlegt, dass der Besucherstrom, den die Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen in den von der Öffnung umfassten räumlichen Bereich kämen (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689; Hess VGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 - juris; Beschluss vom 04.11.2016 - 8 B 2681/16 - juris).

  • VG Oldenburg, 24.02.2017 - 12 B 353/17

    Ladenöffnungszeiten; Sonn- und Feiertagsschutz

    Nach dem Beschluss des Hess. VGH vom 21. Oktober 2016 (- 8 B 2618/16 -, juris) rechtfertigt selbst die Frankfurter Buchmesse mit über 100.000 Besuchern die Ladenöffnung am Sonntag im gesamten Stadtgebiet der Stadt ... mangels anzustellender Prognose nicht.
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